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geltend

Morphologie: gelt|end
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in den Verbindungen etw. g. machen (auf berechtigte Ansprüche o.Ä. hinweisen u. sie durchsetzen wollen): seine Wünsche, Forderungen g. machen; sich g. machen (sich auswirken, bemerkbar machen): die Missstimmung hat sich in Unruhen g. gemacht.