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fotografieren

Morphologie: foto|graf|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. a) durch Einstellen des Fotoapparates u. Auslösen seines Verschlusses einen Film belichten [u. dadurch Abbildungen von jmdm. od. etw. machen], fotografische Aufnahmen machen: mit Teleobjektiv f.; es ist verboten, in der Ausstellung zu f.!; er hat den ganzen Abend fotografiert; b) durch Fotografieren (a) aufnehmen [u. abbilden]: seine Familie f.; c) (seltener) durch Fotografieren (a) herstellen: diese Aufnahme habe nicht ich fotografiert; d) [f.+ sich] sich in einer best