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exmatrikulieren

Morphologie: ex|matrikul|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
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[sw.V.; hat] [Ggb. zu immatrikulieren] (Hochschulw.): a) aus der Matrikel streichen: einen Studenten e.; b) [e. + sich] sich exmatrikulieren (a) lassen: ich habe mich noch nicht exmatrikuliert.