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Erben

Sachgebiet: Nachname
Vorname
Morphologie: erb|en
Grammatikangaben: Wortart: Eigenname
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[sw.V.; hat] [mhd., ahd. erben, zu 1Erbe]:

1. a) jmds. Eigentum nach dessen Tod erhalten; durch Erbschaft erlangen: kostbaren Schmuck e.; vom Großvater ein Haus e.; du hast wohl geerbt? (scherzh. Frage, wenn jmd., dessen Geldmittel beschränkt sind, viel ausgibt); b) (ugs.) aus dem Besitz von jmdm. übernehmen, geschenkt bekommen: die Hose hat er von seinem Bruder geerbt; hier ist nichts, gibt es nichts zu e. (hier kann man nichts umsonst bekommen).

2. von seinen Eltern, Vorfahr