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entwerten

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ent|wert|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. für eine nochmalige Verwertung ungültig machen: einen Fahrschein, eine Eintrittskarte e.

2. a) den Wert einer Sache, (selten:) einer Person mindern: alte Privilegien wurden im Laufe der Zeit entwertet; das Geld ist entwertet; b) [e. + sich] (selten) an Wert verlieren: das Geld entwertete sich.