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entscheiden

Morphologie: ent|scheid|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
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[st.V.; hat] [mhd. entscheiden = sondern; richterlich bestimmen]:

1. a) (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären u. darüber ein Urteil fällen: das Gericht wird den Streit e.; b) in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen: über den Einsatz von Truppen e.

2. in Bezug auf etw. den Ausschlag geben: dieser Zug entschied die Schachpartie; das Los soll e.; die Partie, die Meisterschaft für sich e. [können] (Sport; gewinnen [können]).

3. [e.+ sich] a) nach Prüfen, Vergleic