einreichen
Morphologie:
| ein|reich|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| transitiv |
| Präfix: ein |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
einreichen
- Antonym von:
Nichteinreichen
- Teilwort von:
Klage einreichen,
einen Antrag einreichen,
Beschwerde einreichen,
eine Klage einreichen,
eine Beschwerde einreichen,
ein Angebot einreichen,
einen Plan einreichen,
einen Scheck einreichen,
Gegenklage einreichen,
ein Gesuch einreichen,
eine Petition einreichen,
Anklage einreichen,
eine Petition für etwas einreichen,
Widerklage einreichen,
etwas bei jemandem einreichen,
eine Bittschrift einreichen,
ein Gesetz einreichen,
eine Sache einreichen,
bei einer Bank einreichen,
seinen rücktritt einreichen,
einen Wechsel einreichen,
die Entlassung einreichen,
einen Überweisungsauftrag einreichen
- -ung-Form von:
Einreichung
- Form(en):
eingereicht,
einreichen,
eingereichten,
einzureichen,
eingereichte,
einreichte,
einreicht,
einreichten,
eingereichter,
einreiche,
eingereichtes,
einzureichenden,
eingereichtem,
einreichenden,
einreichende,
einzureichende,
einreichst,
einreichest,
einzureichender,
einreichtest,
einreichend,
einreichet,
einreichtet
[sw.V.; hat]: a) der dafür zuständigen Instanz zur Prüfung od. Bearbeitung übergeben: ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit, bei einem Gericht eine Klage e.; er reichte der Regierung, bei der Regierung seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) ein; die Scheidung (Scheidungsklage) e.; b) (ugs.) vorschlagen: jmdn. zur Beförderung, jmdn. für einen Orden e.