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Morphologie: ein|reich|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Präfix: ein
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[sw.V.; hat]: a) der dafür zuständigen Instanz zur Prüfung od. Bearbeitung übergeben: ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit, bei einem Gericht eine Klage e.; er reichte der Regierung, bei der Regierung seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) ein; die Scheidung (Scheidungsklage) e.; b) (ugs.) vorschlagen: jmdn. zur Beförderung, jmdn. für einen Orden e.