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einberufen


EINBERUFEN



[st.V.; hat]:

1. (eine Versammlung) zusammentreten lassen: eine Versammlung [nach Berlin] e.; auf, für den 1

5.1

1. eine Sitzung e.

2. jmdn. amtlich auffordern, seine Wehrpflicht zu erfüllen: jmdn. zum Wehrdienst e.; einberufen werden.