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ehelich

Morphologie: ehe|lich
Grammatikangaben: Wortart: Adjektiv
Wortart: Verb
Stammform: ehelichn
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Adj. [mhd. elich = ehelich, gesetzmäßig, ahd. e(o)lih= gesetzmäßig]:

1. aus einer Ehe stammend: -e und nicht -e Kinder; das Kind ist e. [geboren].

2. die Ehe betreffend: die -e Wohnung; die -en Rechte und Pflichten; sich mit jmdm. e. verbinden (geh.; jmdn. heiraten).