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dulden

Morphologie: duld|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [mhd., ahd. dulten, zu ahd. (gi)dult, Geduld]:

1. a) aus Nachsicht fortbestehen lassen, ohne ernsthaften Widerspruch einzulegen od. bestimmte Gegenmaßnahmen zu ergreifen; zulassen, gelten lassen: etw. stillschweigend d.; keinen Widerspruch d.; Ausnahmen werden nicht geduldet; ich dulde nicht, dass du weggehst; b) das Vorhandensein einer Sache od. die Anwesenheit einer Person an einem Ort gestatten: sie duldete ihren Verwandten nicht in ihrem Haus; wir sind hier nur geduldet