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drohen

Morphologie: droh|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
intransitiv
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DROHEN



[sw.V.; hat] [mhd. dron, Nebenform von: dro(u)wen, dröuwen, ahd. drouwen, dräuen]:

1. a) jmdn. durch Gesten od. emphatische, nachdrückliche Worte einzuschüchtern versuchen, damit er etw. nicht zu tun wagt: jmdm. mit dem Finger, mit der Faust, mit dem Stock d.; er hat mir gedroht; eine drohende Haltung einnehmen; b) darauf hinweisen, dass etw. für jmdn. Unangenehmes geschehen wird, falls er sich nicht den Forderungen entsprechend verhält: [jmdm.] mit Entlassung d.; sie drohten damit