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dienstverpflichten

Morphologie: dienst|ver|pflicht|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw.V.; hat; meist nur im Inf. u. Part.]: im Falle des Notstands zu bestimmten Dienstleistungen, vor allem zum Wehrdienst heranziehen, verpflichten.