borgen
[sw.V.; hat] [mhd. borgen, ahd. bor[a]gen, urspr.= auf etw. Acht haben, jmdn. verschonen (mit einer Zahlungsforderung)]:
1. leihen (1): jmdm. Geld, ein Buch b.; [auch ohne Akk.-Obj.:] er borgt nicht gern.
2. leihen (2): ich habe [mir] bei ihm/von ihm ein Buch/das Geld für die Reise geborgt; er hat den Frack nur geborgt; Spr Borgen bringt Sorgen.