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bewilligen

Morphologie: be|will|ig|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [zu gleichbed. mhd. willigen, zu willig]: (bes. offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen: [jmdm.] einen Kredit b.; man hat ihm zwei Mitarbeiter bewilligt; die Steuern mussten vom Parlament bewilligt werden; *jmdm. eins/eine/ein Ding b. (salopp; jmdm. eine Ohrfeige geben; einen Schlag, Stoß, Tritt versetzen).