bewilligen
Morphologie:
| be|will|ig|e|n |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| transitiv |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
bejahen,
billigen,
einräumen,
entsprechen,
erlauben,
genehmigen,
gestatten,
gewähren,
stattgeben,
zugestehen
- vergleiche:
erlauben,
gewaehren,
gewähren,
konzedieren
- ist Synonym von:
autorisieren,
erlauben,
gestatten,
gewähren,
gönnen,
sanktionieren,
stattgeben,
zubilligen,
zugestehen
- wird referenziert von:
erlauben
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
bewilligen
- Teilwort von:
zu bewilligen,
Geld bewilligen,
einen Darlehensantrag bewilligen,
ein Gesuch bewilligen,
Zahlungen bewilligen,
einen PLan bewilligen,
Kreditlinie bewilligen,
eine Hypothek bewilligen,
Zahlungsaufschub bewilligen,
verzeihung bewilligen,
Pension bewilligen,
einen Aufschub bewilligen,
ein Darlehen bewilligen,
Rente bewilligen
- -ung-Form von:
Bewilligung
- Form(en):
bewilligt,
bewilligte,
bewilligten,
bewilligen,
bewilligter,
bewillige,
bewilligtes,
bewilliget,
bewilligenden,
bewilligende,
bewilligtem,
bewilligendem,
bewilligender,
bewilligst,
bewilligend,
bewilligtet,
bewilligtest,
bewilligest
[sw.V.; hat] [zu gleichbed. mhd. willigen, zu willig]: (bes. offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen: [jmdm.] einen Kredit b.; man hat ihm zwei Mitarbeiter bewilligt; die Steuern mussten vom Parlament bewilligt werden; *jmdm. eins/eine/ein Ding b. (salopp; jmdm. eine Ohrfeige geben; einen Schlag, Stoß, Tritt versetzen).