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beweisen

Morphologie: be|weis|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
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[st.V.; hat] [mhd. bewisen= belehren, zeigen, aufweisen]:

1. den Beweis (1) für etw. liefern, führen; nachweisen: eine Behauptung, einen Lehrsatz, eine Formel, die Existenz Gottes b.; seine Unschuld, die Richtigkeit einer Behauptung [durch Argumente, Urkunden, Zeugen] b.; etw. wissenschaftlich b.; es lässt sich [nicht mehr] b., dass er dort war; dieser Brief beweist gar nichts; dem Angeklagten konnte die Tat nicht bewiesen werden; ich habe ihm [dadurch, damit] bewiesen, dass er Unrech