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beurlauben

Morphologie: be|urlaub|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
reflexiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [zu mhd. urlouben= erlauben (zu gehen)]: a) jmdm. Urlaub geben: einen Schüler [für ein paar Tage, für einen bestimmten Zweck] b.; b) vorläufig von seinen Dienstpflichten entbinden: den Beamten bis zur Klärung der Angelegenheit b.