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bestrafen

Morphologie: be|straf|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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BESTRAFEN



[sw.V.; hat] [mhd. bestrafen = tadeln, zurechtweisen]: a) jmdm. eine Strafe auferlegen: jmdn. hart, streng, exemplarisch b.; für diese Tat wurde er mit 2Jahren Freiheitsentzug bestraft; Ü dafür ist er vom Leben genug bestraft worden; b) (eine Tat, ein Verbrechen) mit Strafe belegen, ahnden: den Ungehorsam b.; das kann mit Gefängnis bestraft werden; diese Frechheit muss bestraft werden.