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berechtigen

Morphologie: be|recht|ig|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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Berechtigen

Morphologie: be|recht|ig|en
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[sw.V.; hat]: [jmdm.] das Recht, die Befugnis zu etw. geben: die Karte berechtigt zum Eintritt; seine Erfahrung berechtigt ihn zu dieser Kritik; aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse sind sie berechtigt (haben sie Anspruch darauf), Wohngeld zu beziehen; Ü sein Talent berechtigt zu den größten Hoffnungen (gibt begründeten Anlass dazu).