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beleuchten

Sachgebiet: Technik
Morphologie: be|leucht|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [mhd. beliuhten, ahd. biliuhtan]:

1. a) Licht auf jmdn., etw. werfen, anleuchten: die Kerze beleuchtete notdürftig die Gesichter; b) mit Licht versehen (um es hell, sichtbar zu machen): wir müssen das Treppenhaus besser b.; (gelegentlich auch statt ?erleuchten?:) die Fenster sind schon beleuchtet, ein festlich beleuchteter Saal.

2. (geistig) betrachten, untersuchen: ein Problem näher b.