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befugen

Morphologie: be|fug|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [spätmhd. sich bevugen = eine Befugnis ausüben, zu Fug]: jmdm. die Berechtigung, die Macht zu etw. geben, die Genehmigung erteilen, etw. zu tun: jmdn. [zu etw.] b.; [meist im

2.Part.:] eine dazu befugte Person; zu diesem Vorgehen war er nicht befugt.