befugen
Morphologie:
| be|fug|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| transitiv |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
autorisieren,
beauftragen,
berechtigen,
bevollmächtigen,
ermächtigen
- vergleiche:
berechtigen,
ermächtigen,
lizenzieren
- ist Synonym von:
autorisieren,
berechtigen,
bevollmächtigen,
erlauben,
ermächtigen,
erteilen,
genehmigen
- wird referenziert von:
berechtigen
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
befugen
- Form(en):
befugt,
befugte,
befugten,
befugter,
befugen,
befugtes,
befugtem,
befug,
befugtest,
befugest,
befugst,
befuge,
befugend,
befugtet,
befuget
[sw.V.; hat] [spätmhd. sich bevugen = eine Befugnis ausüben, zu Fug]: jmdm. die Berechtigung, die Macht zu etw. geben, die Genehmigung erteilen, etw. zu tun: jmdn. [zu etw.] b.; [meist im
2.Part.:] eine dazu befugte Person; zu diesem Vorgehen war er nicht befugt.