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Ausscheiden

Sachgebiet: Jura
Morphologie: aus|scheid|en
aus|scheid|e|n
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[st.V.]:

1. [ist] a) eine Tätigkeit aufgeben, [u. damit zugleich] eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen: am, zum, mit dem 3

1.

3. aus der Firma a.; aus einem Verein, aus dem Dienst a.; b) an einem Spiel od. Wettkampf nicht weiter teilnehmen können: in, nach der ersten Runde, nach einem Sturz [aus dem Rennen] a.

2. nicht infrage, nicht in Betracht kommen [ist]: dieser Bewerber, diese Möglichkeit scheidet aus.

3. [hat] aussondern, entfernen: fehlerhafte Stüc