Ausscheiden
Sachgebiet: |
Jura |
Morphologie:
| aus|scheid|en |
| aus|scheid|e|n |
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
[st.V.]:
1. [ist] a) eine Tätigkeit aufgeben, [u. damit zugleich] eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen: am, zum, mit dem 3
1.
3. aus der Firma a.; aus einem Verein, aus dem Dienst a.; b) an einem Spiel od. Wettkampf nicht weiter teilnehmen können: in, nach der ersten Runde, nach einem Sturz [aus dem Rennen] a.
2. nicht infrage, nicht in Betracht kommen [ist]: dieser Bewerber, diese Möglichkeit scheidet aus.
3. [hat] aussondern, entfernen: fehlerhafte Stüc