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appellieren

Morphologie: appell|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
intransitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
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[sw.V.; hat] [1: mhd. appellieren [ lat. appellare = (um Hilfe) ansprechen]:

1. (bildungsspr.) a) sich nachdrücklich mit einer Mahnung, einer Aufforderung an jmdn. wenden; jmdn. zu etw. aufrufen: an das Volk, an die Belegschaft, an die Bevölkerung a.; b) mit Nachdruck etwas Bestimmtes in jmdm. ansprechen, es wachzurufen, herauszufordern suchen: an jmds. Ehrgefühl, Humor, Einsicht a.; an das Gewissen a.

2. (Rechtsspr. veraltet) Berufung einlegen: an ein höheres Gericht, gegen