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anprangern

Morphologie: an|prang|er|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Präfix: an
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[sw.V.; hat]: öffentlich tadeln, verurteilen, brandmarken, als Missstand herausstellen, an die Öffentlichkeit bringen: die Korruption der Verwaltung a.; jmdn. als Betrüger a.; die Missstände, die niedrigen Gehälter wurden angeprangert; das muss als Missbrauch der Amtsgewalt angeprangert werden.