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annullieren

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: an|null|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
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Annullieren

Morphologie: an|null|ier|en
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[sw.V.; hat] [spätlat. annullare, zu lat. nullus, null]: [amtlich] für ungültig, nichtig erklären: ein Gerichtsurteil, einen Vertrag, die Ehe a.