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absegnen

Morphologie: ab|segn|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
Pragmatikangaben: gebr: ugs. scherzh.
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[sw.V.; hat] (ugs.): die Ausführung eines Vorhabens o.Ä. (als höhere Instanz) befürworten, genehmigen: das Vorhaben wurde noch nicht offiziell abgesegnet.