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abmehren

Morphologie: ab|mehr|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
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[sw.V.; hat] [vgl. Mehr (2)] (schweiz.):

1. durch eine mit Handerheben festgestellte Mehrheit verwerfen, abschaffen: die Gemeinde mehrte den Antrag ab.

2. durch Handerheben über etw. abstimmen, beschließen: eine Vorlage a.