Ziehungsrecht
Morphologie:
| zieh|ung|s|recht |
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das [meist Pl.] [engl. drawing right] (Finanzw.): den Mitgliedsländern des Internationalen Währungsfonds zustehendes Recht, sich bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten benötigte ausländische Währungen beim Internationalen Währungsfond zu beschaffen.