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Zeuge




der; -n, -n [mhd. (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verw. mit ziehen u. eigtl.= das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person]: a) jmd., der bei einem Ereignis, Vorfall o.Ä. zugegen ist od. war, darüber aus eigener Anschauung od. Erfahrung etw. sagen kann: Z. eines Einbruchs, Unfalls sein; ich wurde [unfreiwilliger] Z. des Gesprächs; [für etw.] -n haben; etw. im Beisein von -n sagen, tun; das Testament wurde vor -n eröffnet; Ü die Ruinen sind [stumme] -n einer läng