Wirt
der; -[e]s, -e [mhd., ahd. wirt= Ehemann, Gebieter; Gastfreund, -wirt, wohl eigtl.= Gunst, Freundlichkeit (Erweisender)]:
1. Gastwirt: der W. kocht selbst, hat uns persönlich bedient; beim W. bezahlen.
2. a) Hauswirt (1); b) Vermieter von einzelnen Zimmern.
3. (veraltet) Gastgeber.
4. (Biol.) Lebewesen, tierischer od. pflanzlicher Organismus, in od. auf dem ein bestimmter Parasit lebt, der aus diesem Zusammenleben einseitig Nutzen zieht; Wirtsorganismus.