Widmung
Sachgebiet: |
Jura |
| unbekannt |
Morphologie:
| widm|ung |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: weiblich |
| Flexion:
die Widmung, der Widmung, der Widmung, die Widmung
die Widmungen, der Widmungen, den Widmungen, die Widmungen
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
widmung
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die; -, -en [spätmhd. widemunge= Ausstattung]:
1. persönliche, in ein Buch, unter ein Bild o.Ä. geschriebene Worte [durch die kenntlich gemacht wird, dass es sich um ein Geschenk o.Ä. handelt]: in dem Buch stand eine W. des Verfassers; ein Foto der Künstlerin mit persönlicher W.
2. Schenkung: eine unerwartete W. von 50000 Mark.
3. (Amtsspr.) Verwaltungsakt, durch den etw. zur öffentlichen Benutzung freigegeben u. dem öffentlichen Recht unterstellt wird.