wider
[Präp. mit Akk.] [mhd. wider, ahd. widar(i) (Präp., Adv.), eigtl.= mehr auseinander, weiter weg; vgl. wieder]:
1. (geh.) drückt einen Widerstand, ein Entgegenwirken gegen jmdn., etw. aus; gegen (I 2 a): w. die Ordnung, die Gesetze handeln; w. jmdn. Anklage erheben.
2. (geh.) drückt einen Gegensatz aus; entgegen: es geschah w. ihren Willen; w. Erwarten.
3. (landsch.) gegen (1): w. eine Wand laufen.