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Vormund
vormund
der; -[e]s, -e u. Vormünder [mhd. vormunde= Beschützer, Fürsprecher, Vormund, ahd. foramundo= Beschützer, Fürsprecher, zu 2Mund]: jmd., der eine[n] Minderjährige[n] od. Entmündigte[n] rechtlich vertritt: der Onkel wurde als ihr V. eingesetzt; einen V. bestellen, berufen; jmdm. einen V. geben; Ü ich brauche keinen V. (ich kann für mich selbst sprechen). |