Unbedenklichkeitsbescheinigung
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die:
1. Bescheid des Finanzamts über die steuerliche Unbedenklichkeit einer beabsichtigten Eigentumsübertragung (bei Grundstücken).
2. Bescheinigung des Finanzamts über die Erfüllung der Steuerpflicht, die bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge vorgelegt werden muss.