Tatbestand
Sachgebiet: |
Strafrecht |
Morphologie:
| tat|be|stand |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Tatbestand, des Tatbestand[e]s, dem Tatbestand, den Tatbestand
die Tatbestände, der Tatbestände, den Tatbeständen, die Tatbestände
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TATBESTAND
der:
1. Gesamtheit der unter einem bestimmten Gesichtspunkt bedeutsamen Tatsachen, Gegebenheiten; Sachverhalt, Faktum: einen T. feststellen, verschleiern.
2. (Rechtsspr.) (gesetzlich festgelegte) Merkmale für eine bestimmte Handlung od. für einen bestimmten Sachverhalt: mit dieser Äußerung ist der T. der Beleidigung erfüllt.