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Tatbestand

Sachgebiet: Strafrecht
Morphologie: tat|be|stand
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Tatbestand, des Tatbestand[e]s, dem Tatbestand, den Tatbestand
die Tatbestände, der Tatbestände, den Tatbeständen, die Tatbestände
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TATBESTAND



der:

1. Gesamtheit der unter einem bestimmten Gesichtspunkt bedeutsamen Tatsachen, Gegebenheiten; Sachverhalt, Faktum: einen T. feststellen, verschleiern.

2. (Rechtsspr.) (gesetzlich festgelegte) Merkmale für eine bestimmte Handlung od. für einen bestimmten Sachverhalt: mit dieser Äußerung ist der T. der Beleidigung erfüllt.