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Stiefgeschwister

Sachgebiet: unbekannt
Morphologie: stief|ge|schwist|er
Grammatikangaben: Pluralform
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[Pl.] [vgl. Stiefbruder]: a) Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben; Halbgeschwister; b) Kinder in einer Ehe, die weder denselben Vater noch dieselbe Mutter haben, sondern von den jeweiligen Elternteilen mit in die Ehe gebracht worden sind.