Stadt
die; -, Städte ['(:)] [mhd., ahd. stat = Ort, Stelle; Wohnstätte, Siedlung; seit dem 1
2.Jh. ma. Rechtsbegriff, erst vom 1
6.Jh. an orthographisch von Statt unterschieden]:
1. a) größere, dicht geschlossene Siedlung, die mit bestimmten Rechten ausgestattet ist u. den verwaltungsmäßigen, wirtschaftlichen u. kulturellen Mittelpunkt eines Gebietes darstellt; große Ansammlung von Häusern [u. öffentlichen Gebäuden], in der viele Menschen in einer Verwaltungseinheit leb