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Selbstbeteiligung

Sachgebiet: Jura
Versicherung
Morphologie: selbst|be|teil|ig|ung
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
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SELBSTBETEILIGUNG



die (Versicherungsw.): finanzielle Beteiligung in bestimmter Höhe, die der Versicherte bei einem Schadensfall selbst übernimmt.