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Ritter
ritter
der; -s, - [mhd. ritter [ mniederl. riddere, Lehnübertragung von afrz. chevalier; vgl. mhd. riter, rit?re= Kämpfer zu Pferd, Reiter, zu reiten]: 1. a) (im MA.) Krieger des gehobenen Standes, der in voller Rüstung mit Schild, Schwert [Lanze o.Ä.] zu Pferd in den Kampf zieht; b) Angehöriger des Ritterstandes: der Knappe wird zum R. geschlagen (durch Ritterschlag in den Ritterstand aufgenommen). 2. jmd., der einen bestimmten hohen Orden verliehen bekommen hat: die R. des Hosenb |