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Reichskanzler

Morphologie: reich|s|kanz|l|er
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Reichskanzler, des Reichskanzlers, dem Reichskanzler, den Reichskanzler
die Reichskanzler, der Reichskanzler, den Reichskanzlern, die Reichskanzler
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der:

1. im Deutschen Reich (18711918) höchster, vom Kaiser ernannter, allein verantwortlicher u. einziger Minister, der die Politik des Reiches leitete u. den Vorsitz im Bundesrat führte.

2. a) Vorsitzender der Reichsregierung in der Weimarer Republik; b) diktatorisches Staatsoberhaupt während der nationalsozialistischen Herrschaft.