Rechtsweg
Sachgebiet: |
Jura |
| Rechtspflege Prozeßrecht |
| Staatsrecht Verfassungsrecht |
Morphologie:
| rechts|weg |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Rechtsweg, des Rechtsweg[e]s, dem Rechtsweg, den Rechtsweg
die Rechtswege, der Rechtswege, den Rechtswegen, die Rechtswege
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RECHTSWEG
rechtsweg
der [o.Pl.] (Rechtsspr.): Weg (4), auf dem bei den Gerichten um Rechtsschutz, um eine gerichtliche Entscheidung nachgesucht werden kann: der R. zu den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit; für diesen Streitfall ist der R. zulässig, ausgeschlossen; den R. gehen, einschlagen, beschreiten (das Gericht in Anspruch nehmen); unter Ausschluss des -es; diese Angelegenheit wird auf dem R. (gerichtlich) entschieden.