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Realakt

Morphologie: real|akt
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Realakt, des Realakt[e]s, dem Realakt, den Realakt
die Realakte, der Realakte, den Realakten, die Realakte
Pragmatikangaben: etym: lat.
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der:

1. (Rechtsspr.) rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z.B. der Erwerb eines Besitzes).

2. (österr. Amtsspr.) gerichtliche Handlung, die ein Grundstück betrifft.