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Postgeheimnis

Beschreibung: Begriff aus dem Postwesen
Sachgebiet: Jura
Staatsrecht Verfassungsrecht
unbekannt
Morphologie: post|ge|heim|nis
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Postgeheimnis, des Postgeheimnisses, dem Postgeheimnis, das Postgeheimnis
die Postgeheimnisse, der Postgeheimnisse, den Postgeheimnissen, die Postgeheimnisse
Flexion: das Postgeheimnis, des Postgeheimniss, dem Postgeheimnis, das Postgeheimnis
die Postgeheimnise, der Postgeheimnise, den Postgeheimnisen, die Postgeheimnise
oder
Flexion: das Postgeheimnis, des Postgeheimnises, dem Postgeheimnis, das Postgeheimnis
die Postgeheimnise, der Postgeheimnise, den Postgeheimnisen, die Postgeheimnise
oder
Flexion: das Postgeheimnis, des Postgeheimnis[e]s, dem Postgeheimnis, das Postgeheimnis
die Postgeheimnise, der Postgeheimnise, den Postgeheimnisen, die Postgeheimnise
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das [o. Pl.] (Rechtsspr.): Recht, das es Dritten, bes. dem Staat u. den Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen od. Kenntnisse über jmds. Postverkehr weiterzugeben: das P. wahren, verletzen.