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Pfand

Sachgebiet: Ökonomie
Nachname
Schuldrecht
Bezahlungen
Morphologie: pfand
Grammatikangaben: Wortart: Eigenname
Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Pfand, des Pfand[e]s, dem Pfand, das Pfand
die Pfänder, der Pfänder, Pfändern, Pfänder
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das; -[e]s, Pfänder [mhd., ahd. pfant, H.u.]:

1. a) Gegenstand, der als Sicherheit, als Bürgschaft für eine Forderung gilt: ein P. geben, einlösen; b) Geldbetrag, der für das Leergut berechnet bzw. erstattet wird: P. für etw. bezahlen; ist auf den Flaschen P.? (muss dafür Pfand bezahlt werden?).

2. (geh.) Unterpfand, Beweis, Zeichen für etw.: jmdm. einen Ring als P. seiner Liebe schenken; mit etw. ein gutes P. in der Hand haben.