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Ordnungsamt

Morphologie: ordn|ung|samt
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Ordnungsamt, des Ordnungsamt[e]s, dem Ordnungsamt, das Ordnungsamt
die Ordnungsämter, der Ordnungsämter, Ordnungsämtern, Ordnungsämter
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das: a) städtische Behörde, die für die Erfassung aller für die ordnungsgemäße Regelung des öffentlichen Lebens notwendigen Daten, Angaben o.Ä. u. für die Ausgabe von entsprechenden Ausweisen, Genehmigungen o.Ä. zuständig ist; b) Gebäude, in dem ein Ordnungsamt (a) untergebracht ist.