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Offenlegungspflicht

Sachgebiet: Wirtschaftsrecht Wirtschaftsaufsicht
Morphologie: offen|leg|ung|s|pflicht
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die [o.Pl.] (Bankw.): für Kreditinstitute gesetzlich festgelegte Pflicht, bei Gewährung von Krediten, die eine bestimmte Summe überschreiten, vom Kreditnehmer die Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen.