Offenlegungspflicht
Sachgebiet: |
Wirtschaftsrecht Wirtschaftsaufsicht |
Morphologie:
| offen|leg|ung|s|pflicht |
Links zu anderen Wörtern:
die [o.Pl.] (Bankw.): für Kreditinstitute gesetzlich festgelegte Pflicht, bei Gewährung von Krediten, die eine bestimmte Summe überschreiten, vom Kreditnehmer die Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen.