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Obiter dictum

Sachgebiet: Ortsgebundene Bauwerke



das; --, -...ta [lat.= das nebenbei Gesagte] (Rechtsspr.): (in einem Urteil eines obersten Gerichts) rechtliche Ausführungen zur Urteilsfindung, die über das Erforderliche hinausgehen u. auf denen das Urteil dementsprechend nicht beruht.