Obiter dictum
Sachgebiet: |
Ortsgebundene Bauwerke |
das; --, -...ta [lat.= das nebenbei Gesagte] (Rechtsspr.): (in einem Urteil eines obersten Gerichts) rechtliche Ausführungen zur Urteilsfindung, die über das Erforderliche hinausgehen u. auf denen das Urteil dementsprechend nicht beruht.