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Notwehr

Sachgebiet: Jura
Strafrecht
Morphologie: not|wehr
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Notwehr, der Notwehr, der Notwehr, die Notwehr
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NOTWEHR

Morphologie: not|wehr
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die [o.Pl.] [mhd. notwer] (Rechtsspr.): Gegenwehr, deren an sich strafbare Folgen straffrei bleiben, weil man durch tätliche, gefährliche Bedrohung dazu gezwungen worden ist: aus, in N. handeln; sie hat ihn in N. getötet.