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Mietkauf

Sachgebiet: Ökonomie
Schuldrecht
unbekannt
Haushalt Verbraucher
Morphologie: miet|kauf
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Mietkauf, des Mietkauf[e]s, dem Mietkauf, den Mietkauf
die Mietkäufe, der Mietkäufe, den Mietkäufen, die Mietkäufe
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MIETKAUF



der (Wirtsch.): Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist das Gemietete zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte 1Miete (1) ganz od. zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird; Leihkauf.