Makler
der; -s, - [aus dem Niederd. [ mniederd. makeler, zu makeln]: jmd., der Verkauf, Vermietung, den Abschluss von Verträgen in verschiedenen Bereichen vermittelt (Berufsbez.): einen M. einschalten; Ü ein ehrlicher M. (ein uneigennütziger Vermittler; nach dem dt. Reichskanzler O.v. Bismarck, der sich selbst so bezeichnete).