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Kronzeuge

Sachgebiet: Jura
Rechtspflege Prozeßrecht
Morphologie: kron|zeug|e
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Kronzeuge, des Kronzeuge, dem Kronzeuge, den Kronzeuge
die Kronzeugen, der Kronzeugen, den Kronzeugen, die Kronzeugen
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KRONZEUGE



der [im 1

9. Jh. nach engl. King's evidence] (Rechtsspr.): (im angloamerikanischen Strafverfahren) jmd., der gegen Zusicherung von Straffreiheit als [Haupt]zeuge der Anklage in einem Prozess um eine Straftat auftritt, an der er selbst beteiligt war.